Schneller, weiter, S-Pedelec: Als JobRad® noch attraktiver

S-Pedelecs sind schnell: Sie unterstützen beim Treten bis 45 km/h. Auch als JobRad® hat diese Speed-Variante großes Potenzial: Pendler:innen können mit den schnellen Propellern locker Strecken von bis zu 20 Kilometer und mehr zurücklegen – und so viele Autofahrten ersetzen.

JobRadler mit seinem S-Pedelec

Alles zu S-Pedelecs im Überblick

  • S-Pedelecs oder Speed Pedelecs sind E-Bikes, die beim Treten bis zu 45 km/h unterstützen.
  • Helm, Versicherung, Kennzeichen: Für Speed Pedelecs gelten besondere Regeln.
  • Als JobRad® ist das S-Pedelec sehr beliebt: Dank Leasing werden die hochwertigen Räder erschwinglich.
  • Versteuert werden S-Pedelecs als JobRad® wie E-Dienstwägen. Auch für den Anfahrtsweg zur Arbeit gelten andere Regeln, als für gewöhnliche Räder oder E-Bikes.

Was ist ein S-Pedelec?

Ein Speed-Pedelec (gewöhnlich abgekürzt S-Pedelec) unterstützt beim Pedalieren bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Deswegen sind S-Pedelecs offiziell kein Fahrrad mehr, sondern ein Kleinkraftrad – und unterliegen damit einigen gesonderten Regelungen. 

Was ist der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec?

S-Pedelecs sind die schnellen Geschwister der Pedelecs. Beide E-Bike-Arten unterstützen die Radelnden beim Treten mit motorisiertem Antrieb in unterschiedlichen Stufen – im Gegensatz zum Speed Pedelec unterstützt ein „gewöhnliches“ Pedelec aber nur bis maximal 25 km/h. Das Pedelec gilt, im Gegensatz zum 45 km/h schnellen S-Pedelec, als gewöhnliches Fahrrad und unterliegt keinen besonderen Regelungen im Straßenverkehr. 

Pendeln bis 45 km/h mit dem S-Pedelec

Dank der hohen Unterstützung und Geschwindigkeit wird das Speed Pedelec zum beliebten Verkehrsmittel insbesondere für längere Pendelstrecken. Wer einen weiteren Arbeitsweg hat, kommt mit dem S-Pedelec deutlich schneller voran und spart so wertvolle Zeit beim Pendeln.

S-Pedelec: Das ist zu beachten

Helmpflicht

Tragen Sie immer einen Helm: Für S‑Pedelecs gilt nämlich Helmpflicht. Spezielle Helme für S-Pedelecs bieten extra Sicherheit, es reicht aber auch ein normaler Fahrradhelm.

Versicherung

Als Kleinkrafträder erfordern S-Pedelecs eine KfZ-Haftpflichtversicherung. Fürs JobRad® gilt außerdem: JobRadler:innen müssen ihr S-Pedelec selbst versichern

Radwege

Die schnellen E-Bikes mit ihren 45 km/h gelten inner- und außerorts als Kraftfahrzeuge. Damit dürfen S-Pedelecs Radwege nicht benutzen. Auf Fahrradstraßen dürfen sie fahren, wenn es das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ oder „Krafträder frei“ gibt.

Kennzeichen

Nicht umsonst sind Speed Pedelecs bekannt als „E-Bikes mit Nummernschild“. Denn für S-Pedelecs ist das Kennzeichen Pflicht. Das Nummernschild muss am Fahrzeugheck montiert sein.

Führerschein

Für S-Pedelecs ist ein Führerschein Pflicht: Sie benötigen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Dadurch liegt das Mindestalter zum Fahren eines Speed Pedelecs bei 15 Jahren.

Bosch E-Bike Motor

S-Pedelec leasen: JobRad® lohnt sich!

JobRad® spart Steuern – gerade bei hochwertigen Rädern wie S-Pedelecs kann sich das enorm lohnen. Allerdings sollten Sie sich vorab bei Ihrem Unternehmen erkundigen, ob dieses auch S-Pedelecs als JobRad® ermöglicht. Einige Unternehmen schließen diese Räder nämlich vom Angebot aus.

Sie sind Arbeitnehmer:in?

Bietet Ihr Unternehmen als JobRad® auch S-Pedelecs an? Dann legen Sie jetzt gleich los und berechnen Sie sich Ihre Ersparnis.

Sie sind selbstständig?

Auch für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende sind S-Pedelecs als JobRad® möglich. Dank monatlicher Raten behalten Sie Ihre betrieblichen Kosten im Blick. 

Versteuerung von S-Pedelecs als JobRad®

Speed Pedelecs gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deswegen werden Sie bei der Versteuerung wie E-Dienstwägen behandelt. Es gelten also andere Regeln, als für normale Räder und E-Bikes:

  1. Geldwerter Vorteil
    Seit 2020 gilt hier die 0,25 %-Regel – egal, ob Sie das S-Pedelec per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra beziehen: Angestellte versteuern den geldwerten Vorteil für die private Nutzung mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung für das Rad. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung. Sie müssen also nichts tun.
     
  2. Anfahrtsweg zur Arbeit
    Die Anfahrtskilometer zur Arbeit (einfacher Arbeitsweg) werden bei S-Pedelecs genauso wie bei Dienstwägen mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert. 

Klingt kompliziert? Hier unsere Beispielrechnung:

UVP des S-Pedelecs: 3.000 € 
Geviertelte UVP: 750 € (3.000 € / 4)
Abgerundet auf volle Hundert: 700 €

Prozentsatz für die Versteuerung: 0,03 % 
Anfahrtsweg zur Arbeit: 10 km

Endrechnung: 700 € * 0,03 % * 10 km = 2, 10 €
Pro Monat müssen Sie 2,10 € zusätzlich versteuern.

Auf dem Weg zur Arbeit

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