Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst? Läuft. Mit JobRad.
Bei JobRad® finden Sie passgenaue Lösungen für das Fahrrad- und E‑Bike-Leasing im öffentlichen Dienst.
Hier geht's zu den Infos für Beschäftigte.
Egal, wo Sie stehen: Wir beraten Sie gerne!
Sie haben grundlegende Fragen zum Thema Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst? Bei unseren Fachleuten bekommen Sie Antworten und Beratung zu den verschiedenen Optionen.
Welche Regeln gelten für das JobRad® im öffentlichen Dienst und was müssen Sie beachten? Wir kennen den Leasingprozess wie unsere eigene Fahrradtasche. Mit unserem Know-how stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.
Die Entscheidung ist gefallen – und jetzt? Wir betreuen und schulen Ihre Beschäftigten für die Einführung von JobRad® und stellen Ihnen ein kostenloses Kommunikationspaket zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Belegschaft vom Fahrradfahren begeistern!
Auch nach der Einführung von JobRad® sind Sie nicht allein! Unsere Ansprechpersonen in der Kund:innenbetreuung sind jederzeit gerne für Sie und Ihre Beschäftigten da.
Web-Seminar: Dienstrad ausschreiben leicht gemacht
Sie stehen kurz vor der Ausschreibung von Dienstradleasing für Ihre Verwaltung und haben noch viele offene Fragen? In unserem kostenfreien Web-Seminar bekommen Sie einen guten Überblick und wertvolle Tipps für Ihre nächsten Schritte.
Vorteile für öffentliche Arbeitgeber:innen
Beste Betreuung am Markt
Persönliche Ansprechpersonen für Sie und eine eigene Leasingbank – genießen Sie besten Service aus einer Hand. Darauf vertrauen bereits 70.000 zufriedene Kund:innen.
Digital & Unkompliziert
Sparen Sie Zeit und Geld. Dafür sorgen der kostenlose Rahmenvertrag, unsere Unterstützung bei der Einführung und das digitale Portal: Bestellen und verwalten Sie die JobRäder mit wenigen Klicks.
Größtes Fachhandelsnetz
Machen Sie es Ihren Beschäftigten einfach: Mehr als 6.500 JobRad®-Fachhändler:innen arbeiten seit vielen Jahren mit uns zusammen und beraten gerne in allen Fragen rund ums JobRad®.
Passgenau konfigurierbar
Vorgaben durch Tarifverträge und Vergaberecht: Für das Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen. Seien Sie unbesorgt: Wir haben die Lösungen, die genau zu Ihren Bedürfnissen passen.
Klimafreundlich mobil
Bereiten Sie sich auf rechtliche Vorgaben zur Klimaneutralität vor und senken Sie Ihre Emissionen, indem Sie JobRad® zu einem Baustein Ihres Klimaschutzkonzeptes machen. Übrigens: Wir sind Gewinnerin des Deutschen Nachhaltigkeitpreises.
Perfekt abgesichert
Genießen Sie umfangreichen Schutz durch die Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie, optionale Services und die Absicherung bei Störfällen. Dank ISO-Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit sind auch Ihre Daten jederzeit sicher.
Dienstrad-Leasing ausschreiben
Alle wichtigen Infos zur Ausschreibung von Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst haben wir Ihnen auf einen Blick zusammengestellt. Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Ausschreibungs-Fachleute stets mit Rat und Tat zur Seite:
Kontakt für öffentliche Arbeitgeber:innen
Beratungszeiten Mo – Fr, 09:00 – 17:00 Uhr
E-Mail: angebote@jobrad.org
Tel.: 0761 205515-360
Von Erfahrung profitieren
Neuigkeiten für den öffentlichen Dienst
„Die Verwaltung der JobRäder läuft bei uns einfach durch.“
Der Kreis Dithmarschen hat für seine 850 Mitarbeitenden im Herbst 2022 JobRad® per Gehaltsumwandlung eingeführt. Im Frühjahr 2024 liegt die Anzahl der JobRadelnden Kolleg:innen bei ca. 10 % – Tendenz steigend.
Häufige Fragen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?
Als Arbeitgeber:in können Sie Ihren Mitarbeitenden JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.
Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber:innen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein JobRad®.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra finden Sie hier.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
Wie ist ein JobRad® versichert?
Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Das JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Wie ärgerlich! Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die JobRadler:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.
Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:
Die betroffene Person möchte kein neues JobRad®?
Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.
Die betroffene Person möchte ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad® beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und dem Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad®-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad®-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad®-Modell im Unternehmen anbieten zu können.
Was ist der Leasingrahmenvertrag?
Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Sie ergänzen dann intern mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?
Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.